UDÜV – Verordnung zur Übertragung von Befugnissen und Pflichten auf die Bundesnetzagentur gemäß § 157 Absatz 5 des Telekommunikationsgesetzes
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen und Pflichten auf die Bundesnetzagentur gemäß § 157 Absatz 5 des Telekommunikationsgesetzes
UDÜV – Verordnung zur Übertragung von Befugnissen und Pflichten auf die Bundesnetzagentur gemäß… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.12.2021. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Übertragung der Befugnisse und Pflichten nach § 157 Absatz 5 des Telekommunikationsgesetzes
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel überträgt bestimmte Aufgaben an die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur darf nun Vorschriften erlassen und muss Pflichten erfüllen, die im Telekommunikationsgesetz stehen. Das betrifft Regeln für den Bereich Telekommunikation.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Bundesnetzagentur und Unternehmen, die im Bereich Telekommunikation tätig sind.
Ein Beispiel
Die Bundesnetzagentur kann jetzt selbst Regeln für Telefon- und Internetanbieter festlegen, ohne dass das Parlament jedes Mal zustimmen muss.
Begriffe
- Bundesnetzagentur:
- Eine Behörde, die für Strom, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zuständig ist.
- Rechtsverordnung:
- Eine Regel, die von einer Behörde oder Regierung erlassen wird und wie ein Gesetz wirkt.
- Telekommunikationsgesetz:
- Ein Gesetz, das Regeln für Telefon, Internet und ähnliche Dienste festlegt.
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