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DESGB11§30Bek 2025In Kraft

SGB11§30Bek 2025 – Bekanntmachung der ab dem 1. Januar 2025 geltenden benannten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sowie weiterer Beträge nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch

Bekanntmachung der ab dem 1. Januar 2025 geltenden benannten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sowie weiterer Beträge nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch

Ausfertigung: 2024-11-14BAnz AT 12.12.2024 B7Original ansehen

SGB11§30Bek 2025 – Bekanntmachung der ab dem 1. Januar 2025 geltenden benannten Leistungsbeträge der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.11.2024. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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