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DERennwLottGABestIn Kraft

RennwLottGABest – Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Ausfertigung: 1922-06-16ZBl 1922, 351Original ansehen

RennwLottGABest – Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.06.1922. Der Text hat 46 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 16 — Bemessungsgrundlage

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Es geht darum, was als Einsatz bei Wetten zählt. Nur das echte Geld, das jemand setzt, gehört dazu. Geld, das als Bonus gegeben wird, aber nicht ausgezahlt werden kann, zählt nicht als Einsatz.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die Wetten abschließen, sowie Unternehmen, die Wetten anbieten.

Ein Beispiel

Jemand setzt 10 Euro bei einer Pferdewette. Der Wettanbieter gibt zusätzlich 2 Euro als Bonus. Diese 2 Euro können nur für neue Wetten genutzt werden. Nur die 10 Euro zählen als Einsatz.

Begriffe

Wetteinsatz:
Das Geld, das jemand für eine Wette bezahlt.
Wettboni:
Geld oder Vorteile, die ein Wettanbieter zusätzlich gibt, aber nicht ausgezahlt werden können.
Bemessungsgrundlage:
Die Grundlage, nach der etwas berechnet wird, hier der Einsatz für Wetten.
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