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DEBadeVIn Kraft

BadeV – Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Weser, Lesum und Hunte

Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Weser, Lesum und Hunte

Ausfertigung: 2005-07-07VkBl 2005, 627Original ansehen

BadeV – Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Weser, Lesum und Hunte ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.07.2005. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, wann die neue Bade-Verordnung für die Flüsse Weser, Lesum und Hunte gilt. Die alte Verordnung vom 3. Mai 1982 gilt dann nicht mehr.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Menschen, die in diesen Flüssen baden wollen oder dafür zuständig sind.

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