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DETreuhGIn Kraft

TreuhG – Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens

Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens

Ausfertigung: 1990-06-17GBl DDR I 1990, 300Original ansehen

TreuhG – Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.06.1990. Der Text hat 30 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 17

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt vorübergehende Regeln für neu gegründete Firmen in Ost-Deutschland nach der Wiedervereinigung. Es geht um zwei Arten von Firmen: Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Regeln gelten nur, bis die Firmen ihre endgültigen Verträge oder Satzungen haben.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die nach 1990 in Ost-Deutschland eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH gegründet haben, die aus ehemaligem Volkseigentum entstanden ist.

Ein Beispiel

Eine Gruppe übernimmt ein ehemaliges DDR-Kombinat und gründet daraus eine Aktiengesellschaft. Bis die endgültige Satzung steht, müssen die Aktien auf 50 D-Mark lauten und auf den Inhaber ausgestellt sein.

Begriffe

Aktiengesellschaft:
Eine Firma, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktien können gekauft und verkauft werden.
Satzung:
Die schriftlichen Regeln, nach denen eine Firma oder ein Verein arbeitet.
Stammeinlage:
Der Geldbetrag, den ein Gesellschafter in eine GmbH einbringen muss.
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