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DEEUrlV DDRIn Kraft

EUrlV DDR – Verordnung über den Erholungsurlaub

Verordnung über den Erholungsurlaub

Ausfertigung: 1978-09-28GBl DDR I 1978, 365Original ansehen

EUrlV DDR – Verordnung über den Erholungsurlaub ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.09.1978. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 8 — Erholungsurlaub für Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf gibt bestimmten Personen mehr Urlaubstage im Jahr. Es geht um Menschen, die gegen den Faschismus gekämpft haben oder unter ihm gelitten haben. Sie bekommen 27 Tage Erholungsurlaub pro Jahr.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die als „Kämpfer gegen den Faschismus“ oder „Verfolgte des Faschismus“ anerkannt sind.

Ein Beispiel

Eine Person, die im Zweiten Weltkrieg gegen die Nationalsozialisten gekämpft hat, bekommt jedes Jahr 27 Tage bezahlten Urlaub. Andere Zusatzurlaube, wie zum Beispiel für Schwerbehinderte, können zusätzlich gewährt werden.

Begriffe

Kämpfer gegen den Faschismus:
Menschen, die aktiv gegen den Nationalsozialismus oder ähnliche faschistische Systeme gekämpft haben.
Verfolgte des Faschismus:
Menschen, die wegen ihrer Herkunft, Religion, politischen Überzeugung oder aus anderen Gründen vom nationalsozialistischen Regime verfolgt wurden.
arbeitsbedingter Zusatzurlaub:
Extra Urlaubstage, die jemand wegen besonderer Belastungen bei der Arbeit bekommt, zum Beispiel bei schwerer körperlicher Arbeit.
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