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DETreuhGDV 4In Kraft

TreuhGDV 4 – Vierte Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz

Vierte Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz

Ausfertigung: 1990-09-12GBl DDR I 1990, 1465Original ansehen

TreuhGDV 4 – Vierte Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.09.1990. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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