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GarBBAnO – Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen

Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen

Ausfertigung: 1990-09-10GBl DDR I 1990, 1611Original ansehen

GarBBAnO – Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.09.1990. Der Text hat 28 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 23 — Ordnungswidrigkeiten

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf listet drei Verstöße auf, die als Ordnungswidrigkeit gelten. Wer gegen bestimmte Regeln für Garagen verstößt, kann bestraft werden. Die Regeln betreffen Lüftung, Beleuchtung und Prüfungen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Betreiber von Garagen, besonders von Mittel- und Großgaragen.

Ein Beispiel

Ein Garagenbesitzer schaltet die Lüftung nicht ein, obwohl der Kohlenmonoxid-Wert (CO) zu hoch ist. Dafür kann er eine Strafe bekommen.

Begriffe

Ordnungswidrigkeit:
Eine Handlung, die gegen eine Regel verstößt und mit einer Geldstrafe bestraft werden kann.
vorsätzlich oder fahrlässig:
Vorsätzlich heißt: mit Absicht. Fahrlässig heißt: aus Unachtsamkeit oder ohne Vorsicht.
CO-Gehalt:
Der Anteil von Kohlenmonoxid (ein giftiges Gas) in der Luft.
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