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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2017/576

Delegierte Verordnung (EU) 2017/576 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die jährliche Veröffentlichung von Informationen durch Wertpapierfirmen zur Identität von Handelsplätzen und zur Qualität der Ausführung (Text von Bedeutung für den EWR)

Ausfertigung: 2017-03-31CELEX 32017R0576Original ansehen

Verordnung (EU) 2017/576 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 31.03.2017. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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