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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2018/1851 (g.g.A.)

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1851 der Kommission vom 21. November 2018 zur Eintragung eines Namens in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Bayrisch Blockmalz/Bayrischer Blockmalz/Echt Bayrisch Blockmalz/Aecht Bayrischer Blockmalz (g.g.A.))

Ausfertigung: 2018-11-28CELEX 32018R1851Original ansehen

Verordnung (EU) 2018/1851 (g.g.A.) ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 28.11.2018. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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