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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2019/1014

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1014 der Kommission vom 12. Juni 2019 mit detaillierten Bestimmungen betreffend die Mindestanforderungen an Grenzkontrollstellen, einschließlich Kontrollzentren, und das Format, die Kategorien und die Abkürzungen, die bei der Auflistung der Grenzkontrollstellen und der Kontrollstellen zu verwenden sind (Text von Bedeutung für den EWR)

Ausfertigung: 2019-06-12CELEX 32019R1014Original ansehen

Verordnung (EU) 2019/1014 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 12.06.2019. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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