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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2020/464

Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 der Kommission vom 26. März 2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der für die rückwirkende Anerkennung von Umstellungszeiträumen erforderlichen Dokumente, der Herstellung ökologischer/biologischer Erzeugnisse und der von den Mitgliedstaaten bereitzustellenden Informationen (Text von Bedeutung für den EWR)

Ausfertigung: 2020-03-26CELEX 32020R0464Original ansehen

Verordnung (EU) 2020/464 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 26.03.2020. Der Text hat 27 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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