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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2020/1158

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158 der Kommission vom 5. August 2020 über die Einfuhrbedingungen für Lebens- und Futtermittel mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR

Ausfertigung: 2024-02-07CELEX 32020R1158Original ansehen

Verordnung (EU) 2020/1158 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 07.02.2024. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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