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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2021/451

Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR

Ausfertigung: 2022-03-03CELEX 32021R0451Original ansehen

Verordnung (EU) 2021/451 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 03.03.2022. Der Text hat 23 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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