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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2021/535

Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31. März 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einheitlicher Verfahren und technischer Spezifikationen für die Typgenehmigung von Fahrzeugen sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeinen Baumerkmale und ihre Sicherheit (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR

Ausfertigung: 2025-01-01CELEX 32021R0535Original ansehen

Verordnung (EU) 2021/535 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 01.01.2025. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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