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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2021/1156 (E 960)

Verordnung (EU) 2021/1156 der Kommission vom 13. Juli 2021 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission hinsichtlich Steviolglycosiden (E 960) und Rebaudiosid M, das durch Enzymmodifikation von Steviolglycosiden aus Stevia hergestellt wird (Text von Bedeutung für den EWR)

Ausfertigung: 2021-08-08CELEX 32021R1156Original ansehen

Verordnung (EU) 2021/1156 (E 960) ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 08.08.2021. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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