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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2021/1253

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in bestimmte organisatorische Anforderungen und Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen (Text von Bedeutung für den EWR)

Ausfertigung: 2022-08-02CELEX 32021R1253Original ansehen

Verordnung (EU) 2021/1253 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 02.08.2022. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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