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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2021/1704

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1704 der Kommission vom 14. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates durch genauere Festlegung der Einzelheiten der von den Steuer- und Zollbehörden zu übermittelnden statistischen Angaben und zur Änderung ihrer Anhänge V und VI (Text von Bedeutung für den EWR)

Ausfertigung: 2026-05-10CELEX 32021R1704Original ansehen

Verordnung (EU) 2021/1704 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 10.05.2026. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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