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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2021/2037

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2037 der Kommission vom 22. November 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ausnahmen von der Pflicht der Unternehmer zur Registrierung von Aquakulturbetrieben und zur Führung von Aufzeichnungen (Text von Bedeutung für den EWR)

Ausfertigung: 2021-11-23CELEX 32021R2037Original ansehen

Verordnung (EU) 2021/2037 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 23.11.2021. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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