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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2022/128

Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission vom 21. Dezember 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Finanzverwaltung, des Rechnungsabschlusses, der Kontrollen, der Sicherheiten und der Transparenz

Ausfertigung: 2023-04-29CELEX 32022R0128Original ansehen

Verordnung (EU) 2022/128 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 29.04.2023. Der Text hat 65 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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