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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2022/160

Durchführungsverordnung (EU) 2022/160 der Kommission vom 4. Februar 2022 zur Festlegung einheitlicher Mindesthäufigkeiten bestimmter amtlicher Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen der Union gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1082/2003 und (EG) Nr. 1505/2006 (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR

Ausfertigung: 2022-02-27CELEX 32022R0160Original ansehen

Verordnung (EU) 2022/160 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 27.02.2022. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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