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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2023/2175

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2175 der Kommission vom 7. Juli 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur näheren Präzisierung der Anforderungen an Originatoren, Sponsoren, ursprüngliche Kreditgeber und Forderungsverwalter in Bezug auf den Risikoselbstbehalt (Text von Bedeutung für den EWR)

Ausfertigung: 2023-10-18CELEX 32023R2175Original ansehen

Verordnung (EU) 2023/2175 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 18.10.2023. Der Text hat 21 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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