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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2024/257

Verordnung (EU) 2024/257 des Rates vom 10. Januar 2024 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194

Ausfertigung: 2024-01-11CELEX 32024R0257Original ansehen

Verordnung (EU) 2024/257 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 11.01.2024. Der Text hat 59 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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