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EUIn Kraft

Verordnung (EU) 2024/1268

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1268 der Kommission vom 6. Mai 2024 zur Ausweitung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/433 eingeführten endgültigen Ausgleichszölle auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indonesien auf aus Taiwan, der Türkei und Vietnam versandte Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl, gleich ob als Ursprungserzeugnisse Taiwans, der Türkei oder Vietnams angemeldet oder nicht

Ausfertigung: 2024-05-08CELEX 32024R1268Original ansehen

Verordnung (EU) 2024/1268 ist geltendes EU-Recht. Erlassen am 08.05.2024. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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