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Erledigt

... Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
23. Dezember 2021
Eingebracht von
Nordrhein-Westfalen
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Staat und Verwaltung

Worum es geht

Verbesserung des Schutzes von Privatpersonen vor missbräuchlichen Abfragen ihrer personenbezogenen Daten bei Meldebehörden: Anhebung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Melderegisterauskunft zusätzlich zur bestehenden Erfordernis einer eindeutigen Identifizierung durch Angabe eines berechtigten Interesses oder einer dem Anfragenden bekannten (früheren) Anschrift der gesuchten Person; Evaluation 4 Jahre nach Inkrafttreten und Vorlage eines Berichts; Änderung §§ 44, 49 und 58 Bundesmeldegesetz Änderung durch BR-Beschluss: Klarstellung des Verhältnisses der Änderungen bei Erteilung einer einfachen bzw. automatisierten Melderegisterauskunft; Erneute Änderung §§ 44 und 49 Bundesmeldegesetz Bezug: Der Gesetzesantrag war bereits in der 19. WP als GESTA 19. WP B145 eingebracht worden.

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.