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Verkündet

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
17. Dezember 2021
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Europapolitik und Europäische Union, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Verkündung
  • BGBl I 2021, 5250 am 29. Dezember 2021

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Unionsrechtlich gebotene Anpassung des Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte auf 9,5 Prozent und gesetzliche Festschreibung der Berechnung; Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1159 zur Umsatzsteuerentlastung für bestimmte europäische Einrichtungen im Wege des Vergütungsverfahrens, Einführung einer Steuerbefreiung für Einfuhrfälle; Änderung §§ 4a, 5, 24, 27 und Einfügung § 4c Umsatzsteuergesetz sowie Änderung Art. 15 Nummer 3 Jahressteuergesetz 2020 Bezug: Richtlinie (EU) 2021/1159 vom 13. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie (ABl. L 250, 15.07.2021, S. 1)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.