Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 17. Dezember 2021
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Europapolitik und Europäische Union, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
- BGBl I 2021, 5250 am 29. Dezember 2021
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Unionsrechtlich gebotene Anpassung des Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte auf 9,5 Prozent und gesetzliche Festschreibung der Berechnung; Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1159 zur Umsatzsteuerentlastung für bestimmte europäische Einrichtungen im Wege des Vergütungsverfahrens, Einführung einer Steuerbefreiung für Einfuhrfälle; Änderung §§ 4a, 5, 24, 27 und Einfügung § 4c Umsatzsteuergesetz sowie Änderung Art. 15 Nummer 3 Jahressteuergesetz 2020 Bezug: Richtlinie (EU) 2021/1159 vom 13. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie (ABl. L 250, 15.07.2021, S. 1)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
