Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 19. November 2021
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesundheit
- Verkündung
- BGBl I 2021, 4906 am 23. November 2021
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Artikel 4, 5 und 8
- Artikel 6
Worum es geht
Ermöglichung weiterer rechtssicherer Covid-19-Infektionsschutzmaßnahmen unabhängig vom bisherigen Sonderrecht durch einen bundeseinheitlichen, regional differenziert anwendbaren Maßnahmenkatalog für die gegenwärtige Phase der Pandemiebekämpfung bis zum 19. März 2022: Weiterführungs-, Anpassungs-, Überleitungs- und Neuregelungen betr. Verarbeitung von Beschäftigtendaten zum Impf- und Serostatus durch bestimmte Arbeitgeber, Entschädigungszahlungen für Erwerbstätige, Kinderkrankengeld, Ausbildungsförderung, Zugang zu sozialen Mindestsicherungssystemen, Kinderzuschlag, Kindersozialversicherung, betrieblicher Infektionsschutz (Kontaktreduzierung, Testangebotspflicht, Hygienekonzepte, Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Impfförderung, innerbetriebliche Schutzmaßnahmen), Abwehr sozialer und wirtschaftlicher Härten für besonders betroffene Gruppen durch Schutz der öffentlichen Gesundheit und bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, Vergütungen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und deren wirtschaftliche Sicherung, pflegerische Versorgung; Strafbarkeit unrichtiger Impfdokumentationen und Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse; Erhalt sozialer Infrastruktur und Dienstleistungen auch nach Ende der Maßnahmen; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Versammlungsfreiheit und Freizügigkeit; Änderung von 17 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlreiche Änderungen und Klarstellungen, u.a. betr. Kontaktbeschränkungen, Maskenpflichten, Hygienekonzepte, Auflagen für Gemeinschaftseinrichtungen, Verarbeitung von Kontaktdaten und Nachverfolgungsmöglichkeiten, auch mit Corona-Warn-App, Zugangs-, Beförderungs- und sonstige Beschränkungen für nicht geimpfte, genesen oder getestete Personen in gefährdeten Bereichen, Nachweis-, Dokumentations- und Überwachungspflichten, mögliche Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene sowie weitere Schutzmaßnahmen, Vorgaben für Arbeitgeber und Arbeitsstätten, verpflichtendes Homeoffice, Strafvorschriften, befristeter Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser; Änderung weiterer 7 Gesetze und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
