Ganztagsfinanzierungsanpassungsgesetz (GaFAG)
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 12. Januar 2022
- Eingebracht von
- Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Bildung und Erziehung, Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Fristverlängerung für die Verausgabung der sogenannten Beschleunigungsmittel für den Ganztagsinfrastrukturausbau um 1 Jahr bis zum 31. Dezember 2022; Änderung § 4 Ganztagsfinanzierungsgesetz und § 1 Ganztagsfinanzhilfegesetz Bezug: Siehe auch GESTA I001 und I003
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
