... Gesetz zur Änderung von § 26 Nummer 4 des Baugesetzbuchs
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Den Ausschüssen zugewiesen
- Letzter Schritt
- 26. November 2021
- Eingebracht von
- Berlin
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Worum es geht
Klarstellung betr. die zukünftige Nutzung von Grundstücken in Erhaltungsgebieten zur Fortführung der bisher üblichen gemeindlichen Vorkaufsrechtspraxis; Änderung § 26 Baugesetzbuch Bezug: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (Az. 4 C 1.20) über die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Vorkaufrechts in Gebieten mit Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) Der Gesetzesantrag ist bei geändertem Titel textidentisch mit dem Entwurf der Fraktion DIE LINKE auf BT-Drs 20/679 GESTA P002
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
