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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung von § 26 Nummer 4 des Baugesetzbuchs

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Den Ausschüssen zugewiesen
Letzter Schritt
26. November 2021
Eingebracht von
Berlin
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Worum es geht

Klarstellung betr. die zukünftige Nutzung von Grundstücken in Erhaltungsgebieten zur Fortführung der bisher üblichen gemeindlichen Vorkaufsrechtspraxis; Änderung § 26 Baugesetzbuch Bezug: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (Az. 4 C 1.20) über die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Vorkaufrechts in Gebieten mit Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) Der Gesetzesantrag ist bei geändertem Titel textidentisch mit dem Entwurf der Fraktion DIE LINKE auf BT-Drs 20/679 GESTA P002

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.