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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
17. Dezember 2021
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Bildung und Erziehung, Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Verkündung
  • BGBl I 2021, 5248 am 29. Dezember 2021

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Verlängerung der Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um 1 Jahr bis 31. Dezember 2022 zur Verausgabung der Restmittel, Aufhebung der Unterscheidung von Bonusmitteln und Basismitteln, Zuführung der Bonus- zu den Basismitteln, Verteilung auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel; Änderung § 4 Ganztagsfinanzierungsgesetz sowie §§ 1 und 5 Ganztagsfinanzhilfegesetz Bezug: Siehe auch GESTA I001 und I002

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.