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Erledigt

Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)

Verfahren beendet: Für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt

Beratungsstand
Für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt
Letzter Schritt
11. Februar 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit, Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Verkündung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Abmilderung sozialer und wirtschaftlicher Folgen der lang andauernden und sich erneut verschärfenden Covid-19-Pandemie, kurzfristige Schutz-, Hilfs- und Überbrückungsmaßnahmen sowie konjunkturstützende erhöhte staatliche Investitionen sowie Förderung privatwirtschaftlicher Investitionen, u.a. in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung; Erhöhung des Gesamthaushalts auf 572,726 Mrd Euro und des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" auf 102,004 Mrd bei unveränderter, die Regelgrenze nach Art. 115 GG überschreitender Nettokreditaufnahme; Änderung § 1 Haushaltsgesetz 2021 Bezug: siehe auch GESTA D017 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen zum Epl 60 betr. Zuweisung an den Energie- und Klimafonds Ergänzung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderung versch. Haushaltstitel

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.