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Verkündet

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
20. Mai 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht, Staat und Verwaltung
Verkündung
  • BGBl I 2022, 920 am 22. Juni 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Übertragung der Zuständigkeit für den NKR vom Bundeskanzleramt auf das BMJ, Regelung zur Besetzung und zur Berufung des Vorsitzes; Änderung §§ 1, 3 und 6 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates Bezug: Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 08. Dezember 2021 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Prüfung der Möglichkeit der digitalen Ausführung neuer Regelungen (sog. Digitalcheck) durch den NKR ab dem 01. Januar 2023; Änderung §§ 4 und 9 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Prüfung der Möglichkeit der digitalen Ausführung im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens (Digitalcheck)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.