Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 20. Mai 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht, Staat und Verwaltung
- Verkündung
- BGBl I 2022, 920 am 22. Juni 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Übertragung der Zuständigkeit für den NKR vom Bundeskanzleramt auf das BMJ, Regelung zur Besetzung und zur Berufung des Vorsitzes; Änderung §§ 1, 3 und 6 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates Bezug: Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 08. Dezember 2021 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Prüfung der Möglichkeit der digitalen Ausführung neuer Regelungen (sog. Digitalcheck) durch den NKR ab dem 01. Januar 2023; Änderung §§ 4 und 9 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Prüfung der Möglichkeit der digitalen Ausführung im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens (Digitalcheck)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
