Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 30. März 2022
- Eingebracht von
- Niedersachsen
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Verkehr
Worum es geht
Einführung einer Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen zur Prüfung von Ausweispapieren der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug und zum Abgleich mit den bei der Buchung angegebenen Daten; Änderung § 9 Luftsicherheitsgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 321/18 in der Fassung BR-Drs 321/18 (Beschluss) (GESTA 19. WP B022)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
