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Erledigt

Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
30. März 2022
Eingebracht von
Niedersachsen
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Verkehr

Worum es geht

Einführung einer Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen zur Prüfung von Ausweispapieren der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug und zum Abgleich mit den bei der Buchung angegebenen Daten; Änderung § 9 Luftsicherheitsgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 321/18 in der Fassung BR-Drs 321/18 (Beschluss) (GESTA 19. WP B022)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.