Gesetz zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 20. Mai 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Staat und Verwaltung
- Verkündung
- BGBl I 2022, 918 am 22. Juni 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Übertragung der Zuständigkeit als Registerbehörde für das Bewacherregister vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf das Statistische Bundesamt (StBA) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), Regelung der Übergangsphase für den Behördenwechsel und der Verfahrensweise bei der Übertragung des Datenbestands (Probebetrieb); Änderung §§ 11b, 34a und 158 Gewerbeordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMI und dem BMWK über die Übernahme der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom 8. Juni 2020
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
