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Verkündet

Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
4. Oktober 2022
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit, Soziale Sicherung
Verkündung
  • BGBl I 2022, 482 am 25. März 2022

Inkrafttreten

  1. Artikel 1 Nr. 3
  2. im Übrigen
  3. Artikel 1 Nr. 1, 2 und 4

Worum es geht

Vor dem Hintergrund des fortdauernden Infektionsgeschehens der Covid-19-Pandemie in Zusammenhang mit der Omikron-Variante und damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes und pandemiebedingter Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022: Zugangserleichterungen durch Absenkung der Mindesterfordernisse, Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, Anrechnungsfreiheit des Einkommens aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügigen Beschäftigung sowie Anspruch auf erhöhte Leistungssätze, Ermächtigung der Bundesregierung zur Verlängerung der Sonderregelungen; Verlängerung der Akuthilfen für pflegende Angehörige für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis zum 30. Juni 2022; Änderung § 421c Drittes Buch Sozialgesetzbuch, § 9 Pflegezeitgesetz, §§ 3 und 16 Familienpflegezeitgesetz sowie Änderung Art. 13 Krankenhauszukunftsgesetz; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderung der Regelungen über die digitalen Pflegeanwendungen und der Regelungen über die vorübergehende Aufhebung von Sanktionen bei Nichtabruf des turnusmäßigen Beratungsbesuches bei Pflegegeldempfängern, Verlängerung der Hemmung strafprozessualer Unterbrechungsfristen bis zum 30. Juni 2022 sowie der Pilotphase für den elektronischen Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten bis zum 31. Dezember 2022; Zusätzliche Änderung §§ 39a, 40a, 40b, 78a und 148 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Verlängerung der Geltungsdauer in weiteren 4 Gesetzen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.