Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. August 2023
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Soziale Sicherung
- Verkündung
- BGBl I 2022, 698 am 5. Mai 2022
Inkrafttreten
- § 3 Abs. 1 Satz 2
- im Übrigen
- Außerkrafttreten
Worum es geht
Entlastung einkommensschwächerer Haushalte durch Einführung eines einmaligen nach der Anzahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder gestaffelten Heizkostenzuschusses für Wohngeldbezieher sowie für nicht bei den Eltern wohnende BAföG- und AFBG-Empfänger (Aufstiegsgeförderte) sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld als Ausgleich für die erhöhten Heizkosten der Heizperiode Oktober 2021 bis März 2022, Ermächtigung der Landesregierungen zur Bestimmung der Förderämter durch Rechtsverordnung, Regelungen betr. Anspruchsberechtigung, Leistungsgewährung, Höhe des Zuschusses, Verzicht auf Rückforderung, Finanzierung und Nichtanrechnung bei anderen Sozialleistungen, Außerkrafttreten der Regelungen zum 31. Dezember 2023; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses an Wohngeldberechtigte Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verdopplung der einzelnen Heizkostenzuschüsse aufgrund gestiegener Energiepreise, Wegfall des vorgesehenen Antragsverfahrens für BAföG- und AFBG-Empfänger und automatische Auszahlung von Amts wegen, Klarstellung zum Pfändungsschutz und bei Auszug eines Auszubildenden aus dem Wohngeldhaushalt, Festsetzung des Außerkrafttretens der Regelungen auf den 31. Mai 2032; Änderung §§ 1, 2 3, 6 und 8 Heizkostenzuschussgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
