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Erledigt

... Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis

Verfahren beendet: Einbringung abgelehnt

Beratungsstand
Einbringung abgelehnt
Letzter Schritt
11. März 2022
Eingebracht von
Baden-Württemberg, Bayern, Saarland
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Worum es geht

Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch durch einschlägig vorbestrafte Personen: dauerhafter Ausschluss vom beruflichen und ehrenamtlichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen durch zeitlich unbegrenzte Aufnahme von einschlägigen Straftaten in das erweiterte Führungszeugnis, Anpassung der Tilgungsfristen im Bundeszentralregister; Änderung §§ 33, 34 38, 41 45 und 48 Bundeszentralregistergesetz Änderung durch BR-Beschluss: Fristberechnung für Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis, Ausnahme von der zeitlich unbegrenzten Speicherung bei Verurteilungen wegen Herstellung, Verbreitung und Erwerb von Kinderpornographie zu Jugendstrafe bzw. wegen des schlichten Besitzes von Kinderpornographie; Erneute Änderung §§ 41, 45 und 46 Bundeszentralregistergesetz Bezug: Siehe auch GESTA C156, C157, C158, C159 und C183 Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 63/22 in der Fassung BR-Drs 645/19 (Beschluss) (neu) (GESTA 19. WP C121)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.