... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung der Führungsaufsicht
Verfahren beendet: Einbringung abgelehnt
- Beratungsstand
- Einbringung abgelehnt
- Letzter Schritt
- 11. März 2022
- Eingebracht von
- Baden-Württemberg
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht
Worum es geht
Führungsaufsichtsrechtliche Weisungen zum Schutz potentieller Opfer vor neuen Straftaten von Probanden: Erhöhung des Strafrahmens von 3 auf 5 Jahre, Befugnis zur Anordnung des unmittelbaren Zwangs bei elektronischer Aufenthaltsüberwachung; Änderung §§ 68a und 145a Strafgesetzbuch Änderung durch BR-Beschluss: Wegfall der Regelung zur Anordnung unmittelbaren Zwangs gegen verurteilte Personen bei elektronischer Aufenthaltsüberwachung; Erneute Änderung § 68a Strafgesetzbuch Bezug: Siehe auch GESTA C121, C156, C158, C159 und C183 Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 65/22 in der Fassung BR-Drs 362/20 (Beschluss) (GESTA 19. WP C157)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
