Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung - Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 27. April 2022
- Eingebracht von
- Nordrhein-Westfalen
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Aufhebung der Beschränkung der bandenmäßig besonders schweren Tatbegehung auf Umsatz- und Verbrauchssteuern und Ausweitung auf alle Steuerarten, damit u.a. Ausweitung der Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis; Änderung § 370 Abgabenordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 638/20 in der Fassung BR-Drs 638/20 (Beschluss) (GESTA 19. WP D085)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
