Zurück zur Übersicht
Erledigt

Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG)

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
13. April 2022
Eingebracht von
Nordrhein-Westfalen
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht, Staat und Verwaltung

Worum es geht

Personalwirtschaftliche Flexibilisierung und bessere Verzahnung von Wissenschaft und Praxis: Übernahme der in anderen öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten bestehenden Möglichkeit einer Ernennung von Richtern anderer Gerichtsbarkeiten oder von Rechtslehrern an Universitäten zu Richtern im Nebenamt für die Finanzgerichtsbarkeit; Änderung § 15 Finanzgerichtsordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 78/22 in der Fassung BR-Drs 470/19 (Beschluss) (GESTA 19. WP C105)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.