Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG)
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 13. April 2022
- Eingebracht von
- Nordrhein-Westfalen
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Staat und Verwaltung
Worum es geht
Personalwirtschaftliche Flexibilisierung und bessere Verzahnung von Wissenschaft und Praxis: Übernahme der in anderen öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten bestehenden Möglichkeit einer Ernennung von Richtern anderer Gerichtsbarkeiten oder von Rechtslehrern an Universitäten zu Richtern im Nebenamt für die Finanzgerichtsbarkeit; Änderung § 15 Finanzgerichtsordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 78/22 in der Fassung BR-Drs 470/19 (Beschluss) (GESTA 19. WP C105)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
