Gesetz zum Schutz von Genossenschaften
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 27. April 2022
- Eingebracht von
- Brandenburg
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Wirtschaft
Worum es geht
Schutz kollektiver Verbraucherinteressen sowie der Rechtsform der Genossenschaft vor Geschäftsmodellen des Grauen Kapitalmarkts: Information der BaFin durch genossenschaftliche Prüfungsverbände oder Aufsichtsbehörden über mögliche unerlaubte Investmentgeschäfte oder Verstöße gegen das Emittenten-Privileg gem. Kapitalanlagegesetzbuch bzw. Vermögensanlagengesetz durch geprüfte Genossenschaften, Klarstellung zur Unzulässigkeit der Kapitalanlage als eigenständiger Förderzweck, gezielte Information der Aufsichtsbehörde über Prüfungsfeststellungen; Änderung §§ 1, 62 und 64 Genossenschaftsgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 88/22 in der Fassung BR-Drs 244/19 (Beschluss) (GESTA 19. WP C052)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
