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Erledigt

Gesetz zum Schutz von Genossenschaften

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
27. April 2022
Eingebracht von
Brandenburg
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht, Wirtschaft

Worum es geht

Schutz kollektiver Verbraucherinteressen sowie der Rechtsform der Genossenschaft vor Geschäftsmodellen des Grauen Kapitalmarkts: Information der BaFin durch genossenschaftliche Prüfungsverbände oder Aufsichtsbehörden über mögliche unerlaubte Investmentgeschäfte oder Verstöße gegen das Emittenten-Privileg gem. Kapitalanlagegesetzbuch bzw. Vermögensanlagengesetz durch geprüfte Genossenschaften, Klarstellung zur Unzulässigkeit der Kapitalanlage als eigenständiger Förderzweck, gezielte Information der Aufsichtsbehörde über Prüfungsfeststellungen; Änderung §§ 1, 62 und 64 Genossenschaftsgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 88/22 in der Fassung BR-Drs 244/19 (Beschluss) (GESTA 19. WP C052)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.