Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 10. Juni 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung
- Verkündung
- BGBl I 2022, 969 am 30. Juni 2022
Inkrafttreten
- Artikel 1, 3 und 5
- im Übrigen
Worum es geht
Gewährleistung eines Mindestschutzes der Arbeitnehmer und Sicherstellung einer angemessenen gesellschaftlichen Teilhabe: Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 01. Oktober 2022, Erhöhung der Minijob-Entgeltgrenze auf monatlich 520 Euro, Kopplung an den Mindestlohn (dynamische Ausgestaltung entsprechend einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen), Anwendung auf Selbstständige, Anpassungen durch die Mindestlohnkommission erstmals zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024, Bekanntgabe der Entgeltgrenze durch das BMAS, Anpassungen der für Ausnahmen von den Dokumentationspflichten geltenden Schwellenwerte, Klarstellung zur Mindestausbildungsvergütung bei Teilzeitberufsausbildungen, Regelungen zum gelegentlichen Überschreiten der Entgeltgrenze, Ausweitung des Übergangsbereichs von 1300 auf 1600 Euro, Bestandsschutz- und Übergangsvorschriften, Folgeänderungen; Änderung zahlr. §§ in 12 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
