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Erledigt

... Gesetz zur Änderung des Börsengesetzes

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
27. April 2022
Eingebracht von
Hessen
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Bekämpfung missbräuchlicher Steuergestaltung und -verkürzung im Finanzmarktbereich durch Anpassung der börsenrechtlichen Verschwiegenheitsregelungen; Ermöglichung vollumfänglicher Datenübermittlung insbes. von Börsen und Finanzaufsichtsbehörden der Länder an Finanzbehörden, Streichung bisheriger Hürden wie des zwingenden öffentlichen Interesses und der Steuerstraftat; Änderung § 10 Börsengesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 435/21 in der Fassung BR-Drs 435/21 (Beschluss) (GESTA 19. WP D112)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.