... Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 27. April 2022
- Eingebracht von
- Hessen
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht
Worum es geht
Verbesserung des Schutzes der Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen: Schaffung eines neuen Straftatbestandes der "unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme" ("digitaler Hausfriedensbruch"), Regelbeispiele, Strafmaßdifferenzierungen; Einstufung als relatives Antragsdelikt sowie als Privatklagedelikt; Einfügung § 202e und Änderung § 205 Strafgesetzbuch sowie Änderung § 374 Strafprozessordnung Bezug: Art. 2 Übereinkommen des Europarates vom 23. November 2001 über Computerkriminalität, s. GESTA 16. WP XC010 Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 338/16 (GESTA 18. WP C113) Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 90/22 in der Fassung BR-Drs 47/18 (Beschluss) (GESTA 19. WP C013)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
