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Erledigt

... Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
27. April 2022
Eingebracht von
Hessen
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht

Worum es geht

Verbesserung des Schutzes der Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen: Schaffung eines neuen Straftatbestandes der "unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme" ("digitaler Hausfriedensbruch"), Regelbeispiele, Strafmaßdifferenzierungen; Einstufung als relatives Antragsdelikt sowie als Privatklagedelikt; Einfügung § 202e und Änderung § 205 Strafgesetzbuch sowie Änderung § 374 Strafprozessordnung Bezug: Art. 2 Übereinkommen des Europarates vom 23. November 2001 über Computerkriminalität, s. GESTA 16. WP XC010 Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 338/16 (GESTA 18. WP C113) Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 90/22 in der Fassung BR-Drs 47/18 (Beschluss) (GESTA 19. WP C013)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.