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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
18. März 2022
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit
Verkündung
  • BGBl I 2022, 466 am 18. März 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 1 Nummer 6 bis 8
  3. Artikel 1a und 1b

Worum es geht

Länderbefugnisse für ausgewählte niedrigschwellige Maßnahmen nach dem Ende der meisten Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ab 20. März 2022 bis spätestens 23. September 2022 betr. Maskenpflicht und Testpflichten im Gesundheits- und Pflegebereich, Asylbewerberunterkünften, ÖPNV, Hafteinrichtungen u.a., Beibehaltung der bundesweiten Maskenpflicht im Luft- und Personenfernverkehr sowie individueller Maßnahmen, erweiterte Schutzmaßnahmen für betroffene Gebietskörperschaften bei einer lokal begrenzten bedrohlichen Infektionslage (sog. "Hot Spot") nach Feststellung durch das jeweilige Landesparlament, Verlängerung der Abfragemöglichkeit des Impf- und Serostatus durch Arbeitgeber sowie des Impfquoten-Monitorings in Pflegeeinrichtungen, gesetzliche Definition der Impf-, Genesenen- und Testnachweise statt des bisherigen Verweises auf Internetveröffentlichungen von PEI und RKI bei Korrekturmöglichkeit durch Rechtsverordnung mit ausreichenden Übergangsfristen; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit; Änderung und Einfügung versch. §§ Infektionsschutzgesetz, Änderung §§ 72 und 114 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 2 Coronavirus-Einreiseverordnung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Klarstellungen betr. Impfstatus-Erfassung in stationären Einrichtungen, Impfschutz bei Äquivalenzimpfstoffen, Anpassung von Nachweismöglichkeiten, Sperrung missbräuchlich verwendbarer Zertifikate, Erweiterung der Maskenpflicht in Einrichtungen und Unternehmen, Gewährung von Kurzarbeitergeld, Testanforderungen für Einreisende u.a.; Einschränkung von Grundrechten betr. Versammlungsfreiheit; Änderung §§ 11 und 11a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie § 109 Drittes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.