Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 18. März 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesundheit
- Verkündung
- BGBl I 2022, 466 am 18. März 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Artikel 1 Nummer 6 bis 8
- Artikel 1a und 1b
Worum es geht
Länderbefugnisse für ausgewählte niedrigschwellige Maßnahmen nach dem Ende der meisten Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ab 20. März 2022 bis spätestens 23. September 2022 betr. Maskenpflicht und Testpflichten im Gesundheits- und Pflegebereich, Asylbewerberunterkünften, ÖPNV, Hafteinrichtungen u.a., Beibehaltung der bundesweiten Maskenpflicht im Luft- und Personenfernverkehr sowie individueller Maßnahmen, erweiterte Schutzmaßnahmen für betroffene Gebietskörperschaften bei einer lokal begrenzten bedrohlichen Infektionslage (sog. "Hot Spot") nach Feststellung durch das jeweilige Landesparlament, Verlängerung der Abfragemöglichkeit des Impf- und Serostatus durch Arbeitgeber sowie des Impfquoten-Monitorings in Pflegeeinrichtungen, gesetzliche Definition der Impf-, Genesenen- und Testnachweise statt des bisherigen Verweises auf Internetveröffentlichungen von PEI und RKI bei Korrekturmöglichkeit durch Rechtsverordnung mit ausreichenden Übergangsfristen; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit; Änderung und Einfügung versch. §§ Infektionsschutzgesetz, Änderung §§ 72 und 114 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 2 Coronavirus-Einreiseverordnung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Klarstellungen betr. Impfstatus-Erfassung in stationären Einrichtungen, Impfschutz bei Äquivalenzimpfstoffen, Anpassung von Nachweismöglichkeiten, Sperrung missbräuchlich verwendbarer Zertifikate, Erweiterung der Maskenpflicht in Einrichtungen und Unternehmen, Gewährung von Kurzarbeitergeld, Testanforderungen für Einreisende u.a.; Einschränkung von Grundrechten betr. Versammlungsfreiheit; Änderung §§ 11 und 11a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie § 109 Drittes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
