Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änderung von § 246 des Baugesetzbuchs
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 8. April 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
- Verkündung
- BGBl I 2022, 674 am 29. April 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch Vorgaben zu Mindestfüllständen für Gasspeicheranlagen, Bereitstellung ungenutzter sowie gebuchter, aber ungenutzter Speicherkapazitäten und Beschaffung von strategischen Optionen zum Vorhalten von Gas mittels öffentlicher Ausschreibung durch den Marktgebietsverantwortlichen parallel zur marktbasierten Befüllung von Erdgasspeichern durch die Anlagenbetreiber, Ermöglichung von Sonderausschreibungen sowie des Erwerbs physischen Gases durch den Marktgebietsverantwortlichen u.a.; Einfügung §§ 35a bis 35e sowie Änderung § 3 Energiewirtschaftsgesetz; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen); Änderungen und Klarstellungen zur Einhaltung der Füllstandvorgaben und zu den Aufgaben des Marktgebietsverantwortlichen, Evaluierung der Gesetzeswirkung und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag; befristete Wiedereinführung einer baurechtlichen Sonderregelung zur Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende, redaktionelle Folgeänderung; Änderung §§ 35b, 35c und 35d sowie Einfügung §§ 35f und 35g Energiewirtschaftsgesetz, Änderung § 246 Baugesetzbuch
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
