Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 20. Mai 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Wirtschaft
- Verkündung
- BGBl I 2022, 747 am 27. Mai 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Entlastung von Letztverbrauchern und Unternehmen bei den Stromkosten durch vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022, Begleichung von Einnahmeausfällen der Übertragungsnetzbetreiber aus dem Energie- und Klimafonds, Regelungen zur Weitergabe der Entlastungen an Letztverbraucher unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertragsverhältnisse; Änderung §§ 3 und 60 Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie §§ 41 und 118 Energiewirtschaftsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ergänzung einer Regelvermutung zum Einfließen der EEG-Umlage in die Preiskalkulation der Energielieferanten; redaktionelle Folgeänderungen; Erneute Änderung § 118 Energiewirtschaftsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
