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Verkündet

Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
20. Mai 2022
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Wirtschaft
Verkündung
  • BGBl I 2022, 747 am 27. Mai 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Entlastung von Letztverbrauchern und Unternehmen bei den Stromkosten durch vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022, Begleichung von Einnahmeausfällen der Übertragungsnetzbetreiber aus dem Energie- und Klimafonds, Regelungen zur Weitergabe der Entlastungen an Letztverbraucher unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertragsverhältnisse; Änderung §§ 3 und 60 Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie §§ 41 und 118 Energiewirtschaftsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ergänzung einer Regelvermutung zum Einfließen der EEG-Umlage in die Preiskalkulation der Energielieferanten; redaktionelle Folgeänderungen; Erneute Änderung § 118 Energiewirtschaftsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.