Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 10. Juni 2022
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verteidigung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
- BGBl I 2022, 1030 am 6. Juli 2022
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Errichtung eines Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung bis zu 100 Mrd Euro gem. Art. 87a Abs. 1a Grundgesetz zur gesicherten Finanzierung insbes. komplexer überjähriger Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit und zur Ertüchtigung der Bundeswehr Bezug: Weißbuch 2016 der Bundesregierung zu sicherheitspolitischen Zielen, Interessen und Prioritäten Deutschlands Grundgesetzänderung (Art. 87a) s. GESTA D011 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" (Bundeswehrsondervermögensgesetz - BwSVermG); Schließung der Fähigkeitslücken der Bundeswehr sowie Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel zur Erreichung der NATO-Fähigkeitsziele über die Dauer des Sondervermögens hinaus, Finanzierung weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit außerhalb des Sondervermögens, Mitspracherecht des Haushaltsausschusses in Vergabeverfahren zu Rüstungsbeschaffungen unter Einbeziehung nicht über das Sondervermögen finanzierter Verträge aus dem Geschäftsbereich des BMVg; Tilgung der aufgenommenen Kredite ab spätestens 1. Januar 2031; Wirtschaftsplan des Sondervermögens Bundeswehr 2022 als Anlage 1; Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" (Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz – BwFinSVermG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 54 Bundeshaushaltsordnung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
