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Verkündet

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
10. Juni 2022
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Verteidigung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Verkündung
  • BGBl I 2022, 1030 am 6. Juli 2022

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Errichtung eines Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung bis zu 100 Mrd Euro gem. Art. 87a Abs. 1a Grundgesetz zur gesicherten Finanzierung insbes. komplexer überjähriger Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit und zur Ertüchtigung der Bundeswehr Bezug: Weißbuch 2016 der Bundesregierung zu sicherheitspolitischen Zielen, Interessen und Prioritäten Deutschlands Grundgesetzänderung (Art. 87a) s. GESTA D011 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" (Bundeswehrsondervermögensgesetz - BwSVermG); Schließung der Fähigkeitslücken der Bundeswehr sowie Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel zur Erreichung der NATO-Fähigkeitsziele über die Dauer des Sondervermögens hinaus, Finanzierung weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit außerhalb des Sondervermögens, Mitspracherecht des Haushaltsausschusses in Vergabeverfahren zu Rüstungsbeschaffungen unter Einbeziehung nicht über das Sondervermögen finanzierter Verträge aus dem Geschäftsbereich des BMVg; Tilgung der aufgenommenen Kredite ab spätestens 1. Januar 2031; Wirtschaftsplan des Sondervermögens Bundeswehr 2022 als Anlage 1; Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" (Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz – BwFinSVermG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 54 Bundeshaushaltsordnung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.