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Verkündet

Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
10. Juni 2022
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit
Verkündung

Inkrafttreten

  1. Artikel 3f Nr. 9 Buchst. b
  2. Artikel 3f Nr. 1, 7, 8 und 9 Buchst. a
  3. Artikel 1a
  4. im Übrigen
  5. Artikel 2 Nr. 1b, 3a und 3b
  6. Artikel 2d

Worum es geht

Bereitstellung von 1 Mrd Euro für Prämienzahlungen für das Pflegepersonal in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege wegen der besonderen Belastung durch die SARS-CoV-2-Pandemie, bürokratiearme und transparente Umsetzung der bestehenden Regelungen zur Zahlung einer Entlohnung mindestens in Tarifhöhe durch zugelassene Pflegeeinrichtungen, befristete Anhebung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts für Krankenhäuser; Einfügung § 26e Krankenhausfinanzierungsgesetz, Änderung §§ 72, 82c und 150a Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie §15 Krankenhausentgeltgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlreiche Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen sowie Klarstellungen und Korrekturen betr. Leiharbeitnehmer, Personalbedarf in Impfzentren, Beratungsvorgaben zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege, digitale Pflegeanwendungen, tarifgerechte Entlohnung, Kostenerstattungsverfahren, flexible Reaktion auf mögliche Versorgungsengpässe, weitere Sonderleistungen für Pflegekräfte, Inanspruchnahme von Familienpflegezeit, Vereinbarung von Krankenhaus-Pflegebudgets, Durchführung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheker, Überwachung von Medizinprodukten u.a.; Änderung §§ 8, 37, 40a, 123 und 150 Elftes Buch Sozialgesetzbuch, § 6a Krankenhausentgeltgesetz sowie weiterer 8 Gesetze und 1 Rechtsverordnung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.