Steuerentlastungsgesetz 2022
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 20. Mai 2022
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
- BGBl I 2022, 749 am 27. Mai 2022
Inkrafttreten
- Artikel 1
- im Übrigen
Worum es geht
Entlastung der Bevölkerung angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbes. im Energiebereich: Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer und des Grundfreibetrags für 2022, Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler sowie der Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie; jeweils rückwirkend ab 1. Januar 2022; Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 127/22 GESTA D013 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Abfederung der drastisch gestiegenen Energiekosten durch eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen sowie einen Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind; Einfügung und Änderung weiterer §§ Einkommensteuergesetz sowie Änderung § 6 Bundeskindergeldgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
